Mitarbeitervertretung

UNSERE EINRICHTUNGEN - GESAMTMITARBEITERVERTRETUNG

Willkommen auf den Seiten der Gesamtmitarbeitervertretung der Marienhaus GmbH

"Was in der freien Wirtschaft der Betriebsrat ist, nennt man bei Kirchen's Mitarbeitervertretung"

Die Marienhaus GmbH als Träger sozialer Einrichtungen ist dem Deutschen Caritasverband angeschlossen und wendet somit die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) an. Dienstgeber und Dienstnehmer bilden eine Dienstgemeinschaft und tragen gemeinsam zur Erfüllung der Aufgaben der Einrichtung bei.
 

1.1 Organigramm PDF-download

1.2 Entscheiderausschuss

 

Dem Entscheiderausschuss der Gesamtmitarbeitervertretung gehören derzeit fünf Mitglieder an. 

Sonja Petit, Vorsitzende
ST. ELISABETH-KLINIK SAARLOUIS 
Kapuzinerstraße 4
66740 Saarlouis 

Telefon: 06831 16 1668
Telefax: 06831 16 1677
Mobil: 0171 4154866
E-Mail: s.petit(at)sls.marienhaus-gmbh.de
  
   

Robert Gelautz, stellvertretender Vorsitzender
MARIENHAUSKLINIK
Krankenhausstraße 1
54634 Bitburg 

Telefon: 06561 64 2793
Telefax: 06561 64 2555
Mobil: 0160 7111022
E-Mail: r.gelautz(at)bit.marienhaus-gmbh.de

Wolfgang Scherer, Schriftführer
FRANZISKANERINNEN E.V.
Margaretha-Flesch-Str. 8
56588 Waldbreitbach

Telefon: 02638 81 4310
Telefax: 02638 81 4325
E-mail: w.scherer(at)wf-ev.de

Werner Wilhelm 
MARIENKRANKENHAUS
Am Hirschberg
66606 St. Wendel 

Telefon: 06851 59 1238
Telefax: 06851 59 1262
E-Mail: w.wilhelm(at)wnd.marienhaus-gmbh.de

  
   
Stefan Wagner
ST. FRANZISKUS ALTEN- UND PFLEGEHEIM
Franziskusweg 1 
66763 Dillingen

Telefon: 06831 7009 2200
E-Mail: s.wagner(at)dil.marienhaus-gmbh.de
  
   
1.3 Aufgaben
In einer GMAV-Vollversammlung wählen die stimmberechtigten MAV-Vertreter die Mitglieder des Entscheiderausschusses der GMAV für eine Amtszeit von 4 Jahren. Der Entscheiderausschuss (EAS) wird überall dort tätig, wo das Gesamtunternehmen oder mehr als eine Einrichtung der Marienhaus GmbH betroffen sind. Der Entscheiderausschuss der GMAV ist hierbei Ansprechpartner für die Geschäftsführung, die Gesellschafter der Marienhaus GmbH und die Mitarbeitervertretungen des Trägers und seiner Beteilligungsgesellschaften. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Basis einer gemeinsamen Geschäftsordnung.

Beratung und Vermittlung: Der EAS berät die örtlichen MAVen in inhaltlichen wie auch in Verfahrens- und Rechtsfragen. Er vermittelt bei Kommunikationsstörungen und Konflikten, wenn nötig auch vor Ort.

Entscheidungen: Der EAS trifft alle Entscheidungen in den beteilligungspflichtigen Angelegenheiten nach den §§ 26 - 29 sowie 32 - 37 Rahmen-MAVO, soweit es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehreren oder allen Einrichtungen betrifft. In der Regel handelt es sich dabei um Zustimmungs- bzw. Mitberatungverfahren bei Personalmaßnahmen und Maßnahmen im organisatorischen Bereich.

Information: Der EAS unterrichtet die örtlichen Mitarbeitervertretungen regelmäßig über Vereinbarungen mit der GF, Aktuelles aus der AVR und der MAVO, sowie über Neuerungen und Besonderheiten in der Gesetzgebung.
Schulungen: In Zusammenarbeit mit der trägereigenen Edith-Stein-Akademie sowie auf Regionalebene werden Mitarbeitervertreter in der MAVO, in den AVR und in arbeitsrechtlichen Fragen geschult.