
UNSERE EINRICHTUNGEN - GESAMTMITARBEITERVERTRETUNG
Willkommen auf den Seiten der Gesamtmitarbeitervertretung der Marienhaus GmbH
"Was in der freien Wirtschaft der Betriebsrat ist, nennt man bei Kirchen's Mitarbeitervertretung"
Die Marienhaus GmbH als Träger sozialer Einrichtungen ist dem Deutschen Caritasverband angeschlossen und wendet somit die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) an. Dienstgeber und Dienstnehmer bilden eine Dienstgemeinschaft und tragen gemeinsam zur Erfüllung der Aufgaben der Einrichtung bei.
1.1 Organigramm PDF-download
1.2 Entscheiderausschuss
Dem Entscheiderausschuss der Gesamtmitarbeitervertretung gehören derzeit fünf Mitglieder an.
| Sonja Petit, Vorsitzende ST. ELISABETH-KLINIK SAARLOUIS Kapuzinerstraße 4 66740 Saarlouis Telefon: 06831 16 1668 Telefax: 06831 16 1677 Mobil: 0171 4154866 E-Mail: s.petit(at)sls.marienhaus-gmbh.de | ![]() | |
Robert Gelautz, stellvertretender Vorsitzender | ![]() | |
Wolfgang Scherer, Schriftführer Telefon: 02638 81 4310 | ![]() | |
Werner Wilhelm | ![]() | |
| Stefan Wagner ST. FRANZISKUS ALTEN- UND PFLEGEHEIM Franziskusweg 1 66763 Dillingen Telefon: 06831 7009 2200 E-Mail: s.wagner(at)dil.marienhaus-gmbh.de | | |
1.3 Aufgaben In einer GMAV-Vollversammlung wählen die stimmberechtigten MAV-Vertreter die Mitglieder des Entscheiderausschusses der GMAV für eine Amtszeit von 4 Jahren. Der Entscheiderausschuss (EAS) wird überall dort tätig, wo das Gesamtunternehmen oder mehr als eine Einrichtung der Marienhaus GmbH betroffen sind. Der Entscheiderausschuss der GMAV ist hierbei Ansprechpartner für die Geschäftsführung, die Gesellschafter der Marienhaus GmbH und die Mitarbeitervertretungen des Trägers und seiner Beteilligungsgesellschaften. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Basis einer gemeinsamen Geschäftsordnung. Beratung und Vermittlung: Der EAS berät die örtlichen MAVen in inhaltlichen wie auch in Verfahrens- und Rechtsfragen. Er vermittelt bei Kommunikationsstörungen und Konflikten, wenn nötig auch vor Ort. Entscheidungen: Der EAS trifft alle Entscheidungen in den beteilligungspflichtigen Angelegenheiten nach den §§ 26 - 29 sowie 32 - 37 Rahmen-MAVO, soweit es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehreren oder allen Einrichtungen betrifft. In der Regel handelt es sich dabei um Zustimmungs- bzw. Mitberatungverfahren bei Personalmaßnahmen und Maßnahmen im organisatorischen Bereich. Information: Der EAS unterrichtet die örtlichen Mitarbeitervertretungen regelmäßig über Vereinbarungen mit der GF, Aktuelles aus der AVR und der MAVO, sowie über Neuerungen und Besonderheiten in der Gesetzgebung. Schulungen: In Zusammenarbeit mit der trägereigenen Edith-Stein-Akademie sowie auf Regionalebene werden Mitarbeitervertreter in der MAVO, in den AVR und in arbeitsrechtlichen Fragen geschult. | ||
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56588 Waldbreitbach
Telefon: 02638 925-140
Fax: 02638 925-142